RIDDOR, die Reporting of Injuries, Diseases and Dangerous Occurrences Regulations, ist das britische Gesetz, das Arbeitgeber verpflichtet, bestimmte Vorfälle am Arbeitsplatz der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden: festgelegte Verletzungen, Berufskrankheiten und – insbesondere für Hersteller – gefährliche Begebenheiten, Beinaheunfälle, die ernsthaften Schaden hätten verursachen können, von denen viele Ausrüstungsfehler sind. Das Verständnis von RIDDOR ist wichtig, weil ein großer Anteil der meldepflichtigen gefährlichen Begebenheiten direkt auf Wartung zurückzuführen ist. Lehrreicher Überblick, keine Rechtsberatung.
Die Liste der gefährlichen Begebenheiten ist voll von Ausrüstungsfällen: das Versagen oder der Einsturz von Hebezeugen, das Versagen einer Druckanlage, das Versagen tragender Teile von Maschinen, die unkontrollierte Freisetzung von Stoffen, elektrische Kurzschlüsse oder Überlastungen, die Brände verursachen. Jede dieser Situationen ist im Kern ein Ereignis zur Anlagenintegrität – genau die Ausfälle, die Wartungs- und gesetzliche Prüfregime (LOLER, pressure systems, electrical) verhindern sollen. Eine nach RIDDOR meldepflichtige gefährliche Begebenheit ist oft das sichtbar gewordene Versagen eines Wartungsprogramms, und sie ist meldepflichtig, unabhängig davon, ob jemand verletzt wurde.
Ein Kettenzug, der verwendet wird, um eine Matrize zu heben, versagt und lässt die Last auf eine leere Spannvorrichtung fallen; niemand wird verletzt, einzig weil die Fallzone zufällig frei war. Das ist eine gefährliche Begebenheit – das Versagen von Hebezeugen – und sie ist nach RIDDOR meldepflichtig trotz des glücklichen Ausbleibens von Verletzungen. Die anschließende Untersuchung stellt sofort die wartungsrelevanten Fragen: Wann wurde dieser Kettenzug zuletzt nach LOLER gründlich geprüft, was stand im Prüfbericht, gab es einen Mangel und wurde darauf reagiert? Eine Anlage, die diese Nachweise vorlegen kann, zeigt, dass ein System vorhanden war und kann genau benennen, was ausgefallen ist; eine Anlage ohne diese Nachweise sieht sich neben dem Vorfall der Feststellung gegenüber, dass die Anlagenintegrität nicht verwaltet wurde. Der Beinaheunfall ist die preiswerte Variante der Lektion, und RIDDOR sorgt dafür, dass sie nicht ungenutzt bleibt.
Die RIDDOR-Meldung ist eine eigenständige rechtliche Pflicht, aber bei ausrüstungsbezogenen Ereignissen sind es die Wartungsunterlagen, die aus einer Meldung Lernen machen: die Historie des ausgefallenen Assets, seine Prüf‑ und Wartungsunterlagen, die Mängelspur und die Korrekturmaßnahmen, die ein Wiederauftreten verhindern – genau die Daten, die ein Ausfallprotokoll und ein Beinahevorfall‑Programm bereits erfassen sollten. Gut geführte Betriebe speisen gefährliche Begebenheiten direkt in ihre Zuverlässigkeitsanalyse ein, denn ein meldepflichtiger Ausfall einer Anlage ist ein Zuverlässigkeitsbefund mit rechtlicher Bedeutung.
Fabrico ist kein RIDDOR‑Meldeportal und nimmt keine behördlichen Anzeigen vor – diese Pflicht liegt beim Arbeitgeber und seiner Sicherheitsfunktion. Was Fabrico bereitstellt, sind die Anlagennachweise, auf die RIDDOR‑Untersuchungen angewiesen sind: die vollständige Prüf‑ und Wartungshistorie des ausgefallenen Assets, die Spur vom Mangel zur Behebung und die dagegen gebuchten Korrekturmaßnahmen, sodass eine gefährliche Begebenheit aus Akten statt aus Erinnerung untersucht und die Maßnahmen zur Wiederholungsvermeidung bis zum Abschluss verfolgt werden können. Es erfasst außerdem die Beinaheunfall‑ und Ausfalldaten, die helfen, eine gefährliche Begebenheit von vornherein zu verhindern. In der EU entwickelt, mit EU‑Datenresidenz.
Nur wenn es sich um eine der festgelegten gefährlichen Begebenheiten handelt, also um ein Ereignis auf einer definierten Liste mit hohem Schadenspotenzial, von denen viele Ausrüstungsfehler beinhalten. Nicht jeder Beinaheunfall ist nach RIDDOR meldepflichtig, aber jene auf der Liste müssen gemeldet werden, selbst wenn niemand verletzt wurde. Intern lohnt es sich dennoch, alle Beinaheunfälle zur Prävention zu erfassen.
Die verantwortliche Person, üblicherweise der Arbeitgeber oder die für die Räumlichkeiten bzw. die Arbeiten Verantwortlichen, muss die Meldung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen an die zuständige Aufsichtsbehörde abgeben. Die Wartungsfunktion unterstützt die Untersuchung mit Anlagennachweisen, ist aber in der Regel nicht der Meldende.
Bei ausrüstungsbezogenen Meldungen sind sie zentral: die Prüf‑ und Wartungshistorie des Assets, Mangelaufzeichnungen und Korrekturmaßnahmen ermöglichen es der Untersuchung, festzustellen, was warum ausgefallen ist, nachzuweisen, ob die Ausrüstung ordnungsgemäß verwaltet wurde, und die Maßnahmen zur Wiederholungsvermeidung zu verfolgen.
Möchten Sie die Anlagenhistorie in dem Moment verfügbar haben, in dem eine gefährliche Begebenheit untersucht werden muss? Buchen Sie eine Fabrico‑Demo, um zu sehen, wie Ausfall‑ und Wartungsnachweise in einem einsatzbereiten CMMS abgebildet werden.